Kreativität ist keinesfalls das Privileg von Künstlern oder Werbeschaffenden. Kreativität fördert auch die Arbeit von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten.
Nur wer bereit ist, ausgetretene Lösungspfade infrage zu stellen und durch ein vorbehaltloses Vorausdenken sein Blickfeld zu erweitern, schafft Raum für neue, überzeugende Lösungen.
In diesem Sinne arbeiten die Gesellschaften Hand in Hand zum Vorteil einer Vielzahl nationaler und internationaler Mandanten.
Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen Beratung und der wirtschaftsrechtlichen Beratung.
Das umfassende Leistungsangebot einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Kombination mit UHY Wahlen & Partner Rechtsanwaltskanzlei ist die Grundlage für die vielfältigen Ansätze einer erfolgsorientierten Beratung.
Über 50 Mitarbeiter, fast ausschließlich Hochschulabsolventen in den Fächern Wirtschaft und Jura, betreuen unsere Mandanten mit hohem Engagement und großer Erfahrung.
Der Erfolg beruht auf der oft langjährigen partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit - sowohl intern als auch mit unseren Mandanten.
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Das BMF hat zu den Auswirkungen des BFH-Urteils I R 53/09 vom 26.08.2010 auf die Besteuerung von Bezügen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-, Urlaubs und Abfertigungsgesetz in Österreich Stellung genommen (Az. IV B 3 - S-1304-AUT / 11 / 10003).
Der Bundesrat hat Änderungswünsche an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere begleitete Regelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) angemeldet. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/7916) vorgelegten Stellungnahme der Länder heißt es, es seien ergänzende Regelungen bei der Erbschaftsteuer notwendig. Die Steuerbegünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer würden auch für Vermögen gewährt, welches sich innerhalb der EU befinde.
Der Finanzausschuss hat den Weg für das Brexit-Steuerbegleitgesetz freigemacht. Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor elf Änderungsanträge zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) eingebracht, die vom Ausschuss angenommen wurden.
Das Bundeskabinett hat den von Bundesfinanzminister Scholz vorgelegten Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, Sozialleistungsbetrug sowie gegen Kindergeldmissbrauch beschlossen.
Die ortsübliche Vergleichsmiete zur Feststellung einer nur verbilligten Vermietung darf nicht durch ein Sachverständigengutachten auf der Grundlage statistischer Annahmen nach der sog. EOP-Methode bestimmt werden. Dies entschied der BFH (Az. IX R 30/17).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gebildete Reinvestitionsrücklage bereits in einem Wirtschaftsjahr auf einen anderen (Gewerbe-)Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden kann, in dem das Ersatzwirtschaftsgut noch nicht fertiggestellt, aber bereits mit dessen Herstellung begonnen worden ist (Az. VI R 50/16).
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